Verstößt Ihr Internetauftritt gegen das Kunsturhebergesetz ?
Montag, 06. Februar 2012Im Internetzeitalter ist eine gelungene Webseite unerlässlich. Mit Fotos lassen sich im Rahmen der Gestaltung des Internetauftrittes ansprechende Ergebnisse erzielen.
Häufig wird allerdings das “Recht am eigenen Bild” nicht ausreichend beachtet. Dies gilt insbesondere im Falle der Fotos von Minderjährigen.
Bei Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz drohen aber nicht nur zivilrechtliche Unterlassungsansprüche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder unserer Anwaltsbürogemeinschaft gerne mit Rat und Tat
zur Seite. Schreiben Sie uns oder rufen sie uns einfach an.